In welchen Bundesländern sind Rauchmelder gesetzlich vorgeschrieben?
Die ersten Bundesländer, die den Einbau von Rauchmeldern in Wohnungen jeweils in der betreffenden Landesbauordnung (LBO) vorgeschrieben haben, sind Saarland und Rheinland-Pfalz.
Saarland hat beschlossen, dass Schlafräume, Kinderzimmer und Fluchtwege aller Neubauten mit mindestens einem funktionsbereiten Rauchmelder zu versorgen sind. Gemäß der Bauordnungen in den Ländern Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Hessen sind auch alle Bestandswohnungen (in Übergangsfristen) nachträglich mit Rauchmeldern auszustatten. Für Neubauten sind die kleinen Lebensretter bereits heute Pflichtinventar. Die Betriebsbereitschaft der Geräte ist nach der Installation gemäß DIN 14676 zu erhalten.
| Die Übergangsfristen |
| Schleswig-Holstein | | Mecklenburg-Vorpommern | | Hamburg | | Rheinland-Pfalz | | Hessen | | | 31. Dezember 2009 | | 31. Dezember 2009 | | 31. Dezember 2010 | | 31. Dezember 2012 | | 31. Dezember 2014 | |